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Sie haben Leistungen erbracht oder Aufträge ausgeführt, doch Ihr Kunde lässt sich beim Begleichen seiner Schuld viel Zeit oder zahlt gar nicht?
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Nach §288 BGB sind Sie als Gläubiger berechtigt, ab dem Tag an dem der Schuldner in Verzug gerät, auf Ihre Forderungen Verzugszinsen zu berechnen.
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Mit diesem Tool ist eine solche Berechnung ein Kinderspiel. Einfach den Zeitraum bestimmen, den jeweils gültigen Zinssatz der Bundesbank+Aufschlag und die Höhe der Forderung eingeben.
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Die Zinsen werden auf den Tag genau berechnet (Bankjahr/360 Tage).
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Dateiformat: Excel
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Größe Original: 40 kb
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Versandgröße als zip-Datei: 15 kb
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Versand per E-Mail (optional) sofort nach Geldeingang
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